Online-Kunden sollen Rücksendekosten tragen

29.10.2004
Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern können künftig mit Kosten für die Rücksendung von Waren belastet werden. Darauf verständigte sich jetzt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat berichten unsere Kollegen des Tecchannel. Dem Besteller sollen die Kosten für eine Rücksendung auferlegt werden können, wenn der Preis der Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, teilte die Pressestelle des Bundesrats mit. Der Kunde soll auch bei einem höheren Sachpreis die Rücksendekosten übernehmen, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufs die Ware noch nicht bezahlt hat. Wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, muss der Händler die Rücksendung bezahlen. Der Bundesrat hatte bemängelt, dass die bisherige großzügige Regelung dazu geführt habe, dass einzelne Kunden, die letztlich ernsthaft gar nicht im bestellten Umfang die Ware kaufen wollen, sich in großem Stil eine Auswahl von Artikeln zusenden lassen, um sie dann postwendend zurückzuschicken. Bevor der Bundesrat am 5. November über das Fernabsatzgesetz entscheidet, muss der Bundestag sich noch damit befassen. (cm)

Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern können künftig mit Kosten für die Rücksendung von Waren belastet werden. Darauf verständigte sich jetzt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat berichten unsere Kollegen des Tecchannel. Dem Besteller sollen die Kosten für eine Rücksendung auferlegt werden können, wenn der Preis der Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, teilte die Pressestelle des Bundesrats mit. Der Kunde soll auch bei einem höheren Sachpreis die Rücksendekosten übernehmen, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufs die Ware noch nicht bezahlt hat. Wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, muss der Händler die Rücksendung bezahlen. Der Bundesrat hatte bemängelt, dass die bisherige großzügige Regelung dazu geführt habe, dass einzelne Kunden, die letztlich ernsthaft gar nicht im bestellten Umfang die Ware kaufen wollen, sich in großem Stil eine Auswahl von Artikeln zusenden lassen, um sie dann postwendend zurückzuschicken. Bevor der Bundesrat am 5. November über das Fernabsatzgesetz entscheidet, muss der Bundestag sich noch damit befassen. (cm)

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