Per "Spamcheck" die Werbeflut eindämmen

10.07.2003
Grundsätzlich haben Unternehmen gute Möglichkeiten, sich gegen Werbe-Spams zu wehren. Im Zweifel sollten sie jedoch juristischen Beistand zu Rate ziehen.

Wer unerwünschte Werbe-E-Mails erhält, steht in Deutschland nicht rechtlos da. Die Kanzlei des auf Internetrecht spezialisierten Berliner Anwalts Niko Härting bietet neuerdings "Spamcheck". Der Service soll Unternehmen helfen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Werbeflut auszuschöpfen.

Werbung per E-Mail ist nicht nur hier zu Lande eine äußerst beliebte und kostengünstige Werbemethode. Sehr zum Ärger der Empfänger, deren Mailboxen mit Spams überflutet werden. In den USA und zahlreichen anderen Ländern werden derzeit gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung unerwünschter Werbe-E-Mails geprüft.

In Deutschland ist die Rechtslage durch die Gerichte weitgehend geklärt: Nach überwiegender Auffassung der Justiz ist die Übersendung von Werbe-E-Mails nur zulässig, wenn der Empfänger vorab zugestimmt hat. Spam-Mails können dem Versender gerichtlich untersagt werden. Dies kommt den Werbenden in aller Regel teuer zu stehen und dämmt die Flut der Werbebotschaften zumindest ein.

Um gegen einen Spammer vorzugehen, muss man natürlich wissen, von wem die Werbe-E-Mail stammt. Dies lässt sich in etlichen Fällen anhand der E-Mail selbst feststellen. In anderen Fällen ist es möglich, die Identität des Absenders - beispielsweise durch eine Abfrage der Denic-Datenbank - zu recherchieren.

Zur Abwehr von Spam-Mails bietet die Kanzlei Härting den Spamcheck an. Gegen eine Pauschalgebühr von 50 Euro netto - die im Erfolgsfall zu Lasten des Absenders geht - prüfen die Anwälte bis zu drei E-Mails und sagen dem Empfänger, ob sie eine Möglichkeit sehen, im Wege der Abmahnung oder auch gerichtlich gegen den Spammer vorzugehen. (rk)

www.haerting.de/deutsch/archiv/spamcheck.htm

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