Personalleiter darf kündigen

08.04.2004

Wurde einem Personalleiter von seinem Chef einmal "Personalverantwortung" zugewiesen, darf er grundsätzlich auch Mitarbeiter kündigen, die auf der gleichen Hierarchiestufe wie er stehen. Dies hat das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte der Personalleiter den Marketingchef während seiner Probezeit gefeuert, das Kündigungsschreiben war nur von ihm und nicht von seinem Vorgesetzten unterzeichnet worden. Der Marketingleiter ging gerichtlich gegen die Kündigung vor - ohne Erfolg: Wie die Richter feststellten, habe der Personalleiter in seiner Funktion auch die Befugnis, "gleich starke" Mitarbeiter zu kündigen. Den Arbeitgebern empfahl das Gericht, die Belegschaft vorab über den Umfang der Vollmachten bestimmter Personen zu informieren. (Az. 16 Sa 694/03)

Marzena Fiok

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