Pflicht zur CE-Kennzeichnung

02.12.2004

3. Zusammenbau nach Kundenwunsch

Wenn ein Fachhändler einzelne Rechner nach Kundenwunsch zusammenbaut und verkauft, wird der Fachhändler zum Hersteller und muss die Verantwortung für die elektromagnetische Verträglichkeit übernehmen. Er muss eine Konformitätserklärung abgegeben, und ein CE-Zeichen muss am Gerät angebracht werden.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn von dem Ursprungshersteller angebotene und geprüfte Erweiterungen zum Ausbau eines Gerätes genutzt werden.

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