Preisempfehlung - Preiswerbung

28.09.2000

Ein Verbot jeglicher Preiswerbung durch Gegenüberstellung der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers mit den vom Händler verlangten Preisen lässt sich aus dem Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nicht begründen. Eine solche Werbung ist nur dann irreführend, wenn nicht klargestellt wird, dass es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 131/97). (jlp)

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