R&B Ticker

19.02.2004

Vom Arbeitgeber heimlich aufgezeichnete Videos, die einen Mitarbeiter des Diebstahls überführen, können vor Gericht als Beweismittel herangezogen werden. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Täter durch die Aufnahmen sei nicht sehr intensiv, so die Richter.

Anerkennung von Bildungskosten: Promotionskosten können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind, entschieden die Richter des Bundesfinanzhofs.

Ein Hahnenschrei kann nicht markenrechtlich geschützt werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Die Begründung: Das Krähen könne nicht verständlich und objektiv grafisch dargestellt werden.

Umfrage bei Monster.de: "Würden Sie eine Stunde wöchentlich ohne Lohnausgleich mehr arbeiten, um die Wirtschaft anzukurbeln?" 34 Prozent arbeiten demnach schon bisher weit über dem Stunden-Soll. BZ

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