Rechtliches Nachspiel für CeBIT-Aussteller

21.03.2005
Für einige Aussteller hat die diesjährige CeBIT noch ein rechtliches Nachspiel: Im Wettbewerb um das faszinierendste und modernste Produkt haben einige offenbar bei der Konkurrenz abgekupfert.

Für einige Aussteller hat die diesjährige CeBIT noch ein rechtliches Nachspiel: Im Wettbewerb um das faszinierendste und modernste Produkt haben einige offenbar bei der Konkurrenz abgekupfert.

Neun derartige Rechtsverstöße hat das Landgericht Braunschweig in diesem Jahr registriert und einstweilige Verfügungen erlassen. Einem Anbieter habe das Gericht etwa untersagt, einen MP3-Player auszustellen, der dem "iPod shuffle" des Herstellers Apple auffällig ähnelte, sagte Richter Jochen Meyer, der Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Der taiwanesische Hersteller Luxpro hatte den täuschenden Nachbau des populären Musik-Players zunächst am vergangenen Freitag vom Stand genommen, am folgenden Tag jedoch wieder neu präsentiert. Zur Messe hatte das Gericht einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Auch das Logo der Computermesse wurde missbraucht: Eine englische Firma hatte Rechnungen mit dem "CeBIT"-Schriftzug an verschiedene Unternehmen geschickt und von manchen sogar Geld erhalten.

Ein Nachspiel hatten einige Rechtsstreitigkeiten aus dem vergangenen Jahr. Sechs Unternehmen, die damals einstweilige Verfügungen gegen ausländische Konkurrenten erwirkt hatten, nutzten deren Rückkehr auf die CeBIT, um die Gerichtskosten zurückzubekommen. (mf)

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