Regelungen gelten auch für Saison-Kurzarbeit
Diese Regelungen gelten auch für die Saison-Kurzarbeit. Neu sei außerdem, dass auch Leiharbeitnehmer beim Entleiher Kurzarbeitergeld beziehen dürfen. Die Kurzarbeit werde damit für Unternehmen attraktiver gestaltet, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, betont Benkendorff.
Sie empfiehlt, ggfs. Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de). (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Andrea Benkendorff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, c/o Kanzlei Graf von Westphalen, Dresden, Tel.: 0351 34087-0, E-Mail: andrea.benkendorff@grafvonwestphalen.com, Internet: www.grafvonwestphalen.com und www.mittelstands-anwaelte.de