Risiko: Arbeit mit nach Hause nehmen

06.11.2003

Die Zeiten, in denen man die Arbeit sorglos mit nach Hause nehmen konnte, sind vorbei: Wer Unterlagen einpackt oder sie im Büro auf Diskette kopiert, riskiert im Zweifelsfall seinen Job - auch wenn er nach Dienstschluss nur weiterarbeiten wollte. Denn das Landgericht Sachsen (www.justizministerium.sachsen-anhalt.de) hat in einem spektakulären Urteil entschieden, dass Arbeitnehmer, die Daten aus dem Betrieb zum Beispiel auf eine Diskette kopieren und mit nach Hause nehmen, fristlos entlassen werden können - auch wenn es sich um so genannte "unwichtige" Daten handelt.

Als "wichtig" werden Daten bezeichnet, die personenbezogen sind oder die Betriebsgeheimnisse enthalten. Wer sie ohne ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzen mitnimmt, kann fristlos gefeuert werden.

Nach dem aktuellen Urteil dürfen streng genommen jetzt auch so genannte unwichtige Daten den Betrieb nicht mehr verlassen, wenn keine Vereinbarungen mit der Betriebsleitung getroffen wurden oder mit dem einzelnen Arbeitnehmer vereinbart worden sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich das "Homeoffice" also vom Vorgesetzten absegnen lassen (Az.: 2 Sa 34/99).

Marzena Fiok

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