Berufungsverfahren in München

Samsung gewinnt Rechtsstreit gegen Reseller

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München hat Samsung gegen zwei Reseller gewonnen, die nachgebaute Tonerkartuschen für Samsung-Drucker vertrieben haben

Der Streit um nachgebaute Tonerkartuschen für Samsung-Laserdrucker währt schon länger: Ende 2013 und im August 2014 erwirkte Samsung einstweilige Verfügungen gegen elf Reseller, die die strittigen Verbrauchsmaterialien in den Verkehr brachten. Konkret handelte es sich um Tonerkartuschen für die Samsung-Farblaserdrucker CLP-310/320 und CLP-360. Der koreanische Hersteller durch die Nachbauten seine Patente verletzt.

Manche Nachbauten von Tonerkartuschen für gewisse Samsung-Laserdrucker wie hier der CLP-320 dürfen hierzulande nicht in den Verkehr gebracht werden, da sie Samsung-Patente verletzen.
Manche Nachbauten von Tonerkartuschen für gewisse Samsung-Laserdrucker wie hier der CLP-320 dürfen hierzulande nicht in den Verkehr gebracht werden, da sie Samsung-Patente verletzen.
Foto: Samsung

Im darauf folgenden Prozess Ende 2014 bekam Samsung Recht: Das Landgericht in München bestätigte, dass die vertriebenen Kartuschen die deutschen Teile der europäischen Samsung-Patente EP 2 325 701 und EP 2 256 559 verletzen.

Durch die ergangenen Urteile wurde es den Resellern untersagt, die betreffenden Tonerkassetten hierzulande weiter zu vertreiben. Zudem wurden die Händler zu Ausgleichzahlungen für den entstandenen materiellen Schaden verpflichtet und mussten die Prozesskosten tragen.

Harte Gangart gegen Händler

Zwei der elf betroffenen Reseller hatten daraufhin gegen die Urteile Berufung eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht München durch seine Urteile vom 31. März 2016 (Az. 6 U 4924/14 und 6 U 4926/14) zurückgewiesen wurde.

Ganz zu Ende ist der Streit jedoch nicht: Der Rechtsbestand der Klagepatente wurde mit Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht angegriffen, über die bislang nicht entschieden wurde.

Bei Samsung will man die harte Gangart gegen Händler, die hierzulande strittige Verbrauchsmaterialien in den Verkehr bringen, fortsetzen. Man werde auch in Zukunft entschlossen gegen Reseller vorgehen, die nicht lizenzierte Toner für Samsung-Geräte verkaufen, heißt es in einer Mitteilung des koreanischen Konzerns.

Zur Startseite