Eignung für den Job ist entscheidend

Schlechte Karten für Teilzeitkraft

30.12.2008
Das LAG München hat geklärt, wann eine Teilzeitkraft bei der Stellenvergabe zu bevorzugen ist - und wann nicht.

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn es besser geeignete Bewerber für den Job gibt. Es reicht in diesem Fall nicht aus, dass der betroffene Mitarbeiter grundsätzlich für die Stelle geeignet ist.

Die klagende Arbeitnehmerin hatte in einem Zustelldienst eine Teilzeitstelle. Als der Arbeitgeber zwei Vollzeitstellen ausschrieb, bewarb sie sich und beantragte die Verlängerung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber lehnte dies mit der Begründung ab, andere Bewerber hätten bessere Leistungsbeurteilungen und seien viel länger im Betrieb beschäftigt.

Das LAG München (Az.: 11 Sa 1000/07) gab dem Arbeitgeber recht. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer muss bei der Besetzung einer freien Stelle nur bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Die Arbeitnehmerin hatte nicht abgestritten, dass ihre Mitbewerber besser qualifiziert waren. Sie argumentierte jedoch, dass dies auf der zu besetzenden Stelle nicht nötig sei. Aus Sicht der Richter war das jedoch unerheblich, weil sonst kein Unterschied zwischen «gleicher Eignung» und «Eignung» gemacht würde. Darüber hinaus habe der Arbeitgeber bei einer solchen Entscheidung einen Ermessensspielraum, der hier nicht überschritten worden sei. (oe)

Quelle: www.haufe.de/arbeitsrecht

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