Richter: "Hier liegt ein Extremfall vor”

Segway an Firmensteckdose aufgeladen – zu Unrecht gekündigt

09.03.2010

19 Jahre im gleichen Betrieb

Der Angestellte war hier 19 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt, ohne dass er sich vorher irgendetwas zu Schulden kommen lasse hatte. Im Mai 2009 war er sodann mit einem sog. "Segway", einem kleinen Elektroroller, zur Arbeit erschienen und musste das Gefährt für die Rückfahrt nach Hause wieder aufladen. Dabei wurden nach Herstellerangaben Strom für 1,8 Cent verbraucht.

Allerdings, so betont Henn, war die Kündigung hier nicht etwa wegen des geringen Wertes unwirksam, sondern deswegen, weil es hinsichtlich des Mitarbeiters vorher insoweit weder andere Vorfälle noch eine Abmahnung gegeben hatte.

Henn empfiehlt aus Anlass dieses Urteils allen Arbeitnehmern dringend, ohne vorherige Genehmigung des Arbeitgebers keinerlei Gegenstände aus dem Betrieb zu entfernen, mitzunehmen, für eigene Zwecke zu verwenden oder wie hier zu benutzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er empfiehlt ferner, in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen zum Thema und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Präsident des VdAA, c/o Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de

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