Direktvertrieb als Nebenjob

Selbstständig auf Probe - geht das?

25.03.2008

Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie Ihr Geschäft nicht nur ausprobieren, sondern dauerhaft betreiben: In der Startphase ist die Steuer regelrecht Ihr Freund: Normalerweise übersteigen die Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen zu Beginn Ihrer Tätigkeit. So werden Sie sich zum einen - wenn Sie Vorsteuern abführen - regelmäßig über die Umsatzsteuerrückerstattung freuen können. Zum anderen werden Sie eine Einkommenssteuerrückerstattung bekommen, wenn aus Ihrem Hauptberuf unterjährig Lohnsteuer bezahlt wurde oder ein Verlustrücktrag oder -vortrag in Betracht kommt.

Aufpassen müssen Sie nur, dass diese Freundschaft nicht in "Liebhaberei" umschlägt: Das Finanzamt beteiligt sich zwar an Anlaufverlusten, aber nicht an reinen Verlustgesellschaften. Wenn über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich nur Verluste gemacht werden und Sie nicht glaubhaft machen können, dass Ihre Unternehmung in absehbarer Zeit einen Totalgewinn erwirtschaftet, wird Ihnen "Liebhaberei" unterstellt. Das hört sich nett an, ist aber sehr schmerzhaft. Ihnen wird damit vorgeworfen, dass Sie nie ernsthaft an einer Gewinnerzielung interessiert waren und Sie werden die bisherigen Einkommenssteuererstattungen auf Grund Ihrer Verluste - verzinst! - zurückbezahlen müssen. Weitere Informationen zu diesem Thema: www.der-online-steuerberater.de (mf)

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