Info-Pflichten

Sicherheitspannen

20.10.2010

Bedeutung für die Praxis:

Die datenschutzrechtliche Informationspflicht ist eine neue Pflicht für Daten verarbeitende Stellen. Sie gilt nicht nur, wenn sich das Unternehmen sorgfaltswidrig verhalten hat, sondern auch bei unverschuldeten Hacker-Angriffen. Wird die Informationspflicht nicht beachtet, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängt werden (§ 43 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 BDSG).

Der Autor Thomas Feil ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Hannover.

Kontakt: Tel.: 0511 473906-01, E-Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de

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