Attraktiver Standort für Patentklagen

Smartphone-Hersteller und deutsche Gerichte

19.07.2012

Strenge und schnelle deutsche Rechtsprechung

Ein Urteil innerhalb von neun bis zehn Monaten: Eine Rechtsprechung wie in Deutschland sucht weltweit ihresgleichen.
Ein Urteil innerhalb von neun bis zehn Monaten: Eine Rechtsprechung wie in Deutschland sucht weltweit ihresgleichen.

Auch die US-Außenhandelsbehörde ITC kann die Ampel auf rot stellen, indem sie Importverbote verhängt und so die in Asien produzierten Geräte stoppt. Doch der US-Kongress diskutiert, die Sanktionen zu entschärfen, wenn es um bestimmte grundlegende, sogenannte standardessenzielle Patente geht, ohne die ein Gerät erst gar nicht gebaut werden kann.

In Deutschland ist die Rechtsprechung dagegen strenger. "Hier wird bei Patentverletzungen zumeist ein Verkaufsverbot erlassen", sagt Branchenbeobachter Müller, der Microsoft und Oracle berät und sich früher als Aktivist gegen Software-Patente in der EU engagierte. Eine solche Rechtsprechung suche weltweit ihresgleichen. Deshalb gilt gerade in Deutschland ein griffiger Spruch der Amerikaner für den Wert von Patenten: "It takes one bullet to kill" – eine Kugel reicht, um zu töten.

Daneben lockt auch die deutsche Effizienz die Kläger an: "Die Gerichte sind schnell", sagt Müller. Innerhalb von neun bis zehn Monaten falle meist ein Urteil, in den USA dauere ein Verfahren meist deutlich länger. Auch mancher EU-Nachbar ist nicht schneller.

"Deutsche Gerichte sind dafür bekannt, Patentstreitigkeiten relativ zügig und fokussiert zu entscheiden", pflichtet Kreindler bei. Ein weiterer Vorteil für die Kläger: Im Vergleich zu ihren Kollegen in den USA erließen die Richter fallweise schnell eine einstweilige Verfügung, die den Patentinhaber bis zur Entscheidung in der Hauptsache oder einer außergerichtlichen Einigung schütze. Im erbitterten Wettbewerb ist das schon ein Erfolg. (dpa/tö)

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