Entwurf des Steuerbürokratieabbaugesetzes

So läuft's mit dem Finanzamt besser

17.11.2008

- Vorläufige Festsetzung: Um der Flut von Einsprüchen zu begegnen, soll eine vorläufige Steuerfestsetzung (Vorläufigkeitsvermerk) grundsätzlich möglich sein, wenn ein Verfahren bei einem Bundesgericht oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Auf die Frage der Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit kommt es dann nicht mehr an.

Von den genannten Ausnahmen abgesehen sollen die Änderungen ab dem 1. Januar 2009 gelten.

Weitere Informationen: Alexander Uhl, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 9863893-60, E-Mail: office@uhl.de

Kontakt: Fuchs Pressedienst, Tel.: 08231 6093536, E-Mail: info@fuchs-pressedienst.de, Internet: www.fuchs-pressedienst.de

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