Systematisches Vorgehen unverzichtbar

So schützen Sie Ihre Europa-Marken

29.09.2009
Wie sich künftig Auseinandersetzungen um Marken vermeiden lassen, erklärt Markus Feinendegen.

Der Schritt in europäische Märkte wird immer einfacher. Mithilfe der EU-Gemeinschaftsmarke können Unternehmen über Ländergrenzen hinweg agieren und in Auslandsmärkte vorstoßen. Durch Neuregelungen ist der europaweite Markenschutz jetzt für die breite Wirtschaft interessant. Unternehmen können von einem vereinfachten Anmeldeverfahren mit geringeren Registrierungskosten profitieren. Zuständig ist das so genannte Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien). Der Clou der EU-Markenanmeldung: Der Markenschutz erstreckt sich nicht nur auf alle aktuellen, sondern automatisch auch auf alle künftigen EU-Mitgliedstaaten.

Das Interesse an der EU-Gemeinschaftsmarke ist hierzulande besonders groß. 18 Prozent aller Neuanmeldungen kommen aus Deutschland. Damit ist Deutschland vor den USA Spitzenreiter. Noch unterschätzen viele Unternehmen die Tragweite von Markenanmeldungen. Tatsächlich gewinnen markenrechtliche Fragen für alle Unternehmen an Relevanz und fordern ein systematisches Vorgehen. Untätigkeit oder vorschnelles Handeln können sich negativ auswirken. Die markenrechtlichen Neuerungen rufen direkte und indirekte Wettbewerber in ganz Europa auf den Plan. Viele Unternehmen nutzen die europaweite Markenanmeldung strategisch und machen damit erste Marktansprüche geltend. Marken mit europaweiter Geltung gewinnen enorm an Wert, erfordern aber vom Inhaber ein erhöhtes Augenmerk.Die wachsende Zahl von EU-Gemeinschaftsmarken gefährdet die Identität von Marken. Schon bald ist eine Zunahme von markenrechtlichen Konflikten über Ländergrenzen hinweg zu erwarten. Viele Markenkonflikte lassen sich allerdings vermeiden. Schon bei der Anmeldung ist Weitsicht gefragt. Existiert bereits ein entsprechendes Kennzeichen oder besteht Verwechslungsgefahr mit einer etablierten Marke, drohen hohe Kosten. Grundsätzlich gilt: Die ältere Marke schlägt die jüngere Marke. Der "Nachzügler" muss im Extremfall alles stoppen, was er im Bezug auf die Marke bislang unternommen hat. Allein der Rückzug aller Geschäfts- und Marketingunterlagen ist sehr kostspielig, ungeachtet der Imageschäden. Hinzu kommt, dass der Markenverletzer regelmäßig auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Gerade bekannte Marken rufen leicht Nachahmer auf den Plan. Markeninhaber sollten deshalb die Marktentwicklungen aufmerksam verfolgen und die Eintragung von Marken, die Verwechslungsgefahr bergen, abwehren. Nur so bleibt die Markenidentität und -wirkung gewahrt. Der Geltungsbereich von EU-Gemeinschaftsmarken erschwert zwar eine Überwachung, erhöht aber den rechtlichen Handlungsspielraum. Im Rahmen der EU-Gemeinschaftsmarke können Unternehmen gegen Produktpiraten bereits im europäischen Ausland vorgehen.

Zur Startseite