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Software-Händler wehrt Angriffe von Microsoft ab

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Vorwurf der Fälschung unbewiesen?

Microsoft behauptet, dass neben originalen Datenträgern auch mehrere Tausend gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen, bei der Vorgängerin der Betreibergesellschaft von www.softwarebilliger.de, der newsXL GmbH, sowie eine nicht näher genannte Anzahl gefälschter Datenträger beim aktuellen Betreiber von www.softwarebilliger.de, der Tyr Holding GmbH, beschlagnahmt worden sein sollen.

So bestätigt auch die aktuelle Betreiberin von www.softwarebilliger.de, die Tyr Holding GmbH, dass bei ihrer Vorgängerin, der newsXL GmbH, wahllos insgesamt mehrere tausend Datenträger beschlagnahmt worden sind. Die Untersuchungen dieser Datenträger seien noch nicht abgeschlossen. Sie wurden laut Tyr zu keinem Zeitpunkt rechtskräftig als gefälscht identifiziert. Bei der Durchsuchung bei der jetzigen Betreiberin von www.softwarebilliger.de, der Tyr Holding GmbH, wurden lediglich 73 Recovery-CDs beschlagnahmt. Eine Analyse der beschlagnahmten Datenträger ist bislang ebenfalls noch nicht erfolgt, so Tyr.

Da die Datenträger bei Behörden unter Verschluss gehaltenen und noch nicht analysiert sind, ist die Behauptung von Microsoft, es handele sich bei den beschlagnahmten Datenträgern mit Gewissheit um Fälschungen, unbewiesen, so die Auffassung der Tyr Holding GmbH. Microsoft selbst bestätigt, dass im August 2011 bei der damaligen Betreiberin von www.softwarebilliger.de, der newsXL GmbH, Originaldatenträger beschlagnahmt wurden. "Von Fälschungen kann somit keine Rede sein", meint Ewaldt.

Die Tyr Holding GmbH, die aktuelle Betreiberin von www.softwarebilliger.de, stellt klar, nur mit Original-Produkten zu handeln, wozu auch der Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat zählt. Laut BGH (Az.: I ZR 6/10) ist der Wiederverkauf von Recovery-Datenträgern ausdrücklich erlaubt, so die Auffassung des Softwarehändlers: "Wer auch immer solche zum legalen Verkauf bestimmte Datenträger als 'Fälschungen' bezeichnet, handelt wider besseren Wissens."

Nach Meinung der Tyr Holding GmbH bestätigt Microsoft selbst, dass Marken-Software beschlagnahmt worden ist. "Eine richterliche Anordnung dafür gibt es aber nicht. Eine Entscheidung über eine Beschwerde von uns steht noch aus", so Ewaldt weiter.

Die Beschlagnahme von originalen Datenträgern, die laut Tyr legal verkauft werden dürfen, schädigt den freien Handel mit Software und ist nicht im Sinne der Kunden und eines fairen Wettbewerbs, so die Auffassung des Softwarehändlers. Außerdem würde ein solches Vorgehen von Microsoft massiv das Geschäft eines Händlers beeinträchtigen. "Wir bedauert die unfaire Kampagne von Microsoft, die nicht zuletzt darauf abzielt, unsere Kunden zu verunsichern und sie vom legalen Kauf günstiger Software abzuhalten. Hier unternimmt Microsoft den Versuch, das erfolgreiche Geschäftsmodell eines Händlers zu ruinieren. Ein Händler ohne Ware, kann nicht wirtschaftlich agieren", sagt Elmar Ewaldt, Geschäftsführer der Tyr Holding GmbH. (rw)

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