Sozialversicherung: Neue Rechengrößen 2008

29.10.2007
Von Isabelle Rupprecht
Die Beitragsbemessungsgrenzen in den verschiedenen Teilen der Sozialversicherung sowie die Versicherungspflichtgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung wurden für das kommende Jahr neu festgelegt.

Das Bundessozialministerium hat die für 2008 geltenden Rechengrößen in der Sozialversicherung bekannt gegeben. Demnach wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2008 in den alten Bundesländern voraussichtlich bei 63.600 Euro im Jahr liegen, in den neuen Bundesländern bei 54.000 Euro. Das entspricht einem Monatseinkommen von 5.300 Euro (West) und 4.500 (Ost). Gegenüber 2007 steigt die Bemessungsgrenze in Westdeutschland damit um 50 Euro, in Ostdeutschland sinkt sie um ebenfalls 50 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Anteil des Einkommens, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden, darüber liegendes Einkommen ist sozialabgabefrei.

Die Beitragbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wird bundeseinheitlich von 42.750 Euro auf 43.200 Euro angehoben, je Monat entspricht das einer Steigerung von 3.562,50 Euro gegenwärtig auf 3.600 Euro im Jahr 2008. Die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundesweit um 450 Euro auf 48.150 Euro im Jahr 2008, das sind 4.012,50 Euro monatlich. Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, bis zu welchem Bruttoeinkommen Arbeitnehmer sich gesetzlich krankenversichern müssen. Wer mehr verdient, kann entweder freiwillig in der Gesetzlichen bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Wenn man in die PKV wechseln will, muss das Einkommen nach neuem Recht mindestens drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze liegen. (ir)

Quelle: www.money-times.de

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