25.000 Euro

Stammkapital erhalten ist Geschäftsführerpflicht

22.02.2008
Das Stammkapital der GmbH darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Eine Umgehung des Verbotes kann rechtliche Konsequenzen haben.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro auszustatten. Stammkapital ist dabei nicht gleichzusetzen mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Gesellschaftsvermögen ist höchst variabel und gibt den Betrag wieder, der als Erlös bei der Liquidation der Gesellschaft erzielt werden könnte. Nur am Tag der Gründung einer Gesellschaft ist in der Praxis Stammkapital und Gesellschaftsvermögen gleich.

Die Gesellschafter sind verpflichtet, das Vermögen im Wert des Stammkapitals der GmbH zuzuführen. Darüber hinaus sieht das GmbH-Gesetz aber auch in den §§ 30-34 die Erhaltung zugunsten der Gesellschaftsgläubiger vor. Daraus folgt, dass das Stammkapital nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden darf. Auch die Gewährung eines Darlehens von der GmbH an einen Gesellschafter kann in der Praxis eine Umgehung des Auszahlungsverbotes sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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