Steuer- und Liquiditätsgeschenke 2007 für mittelständische Unternehmen

07.02.2007
Von Fiala, Bosl

In der Praxis bedeutet dies, dass aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, eigentlich jede Pensionszusage auf die Finanzierbarkeit neu zu überprüfen ist, insbesondere wenn die Rückdeckung über deine deutsche Kapitallebensversicherung gestaltet wurde.

Ein Beispiel: Der Altersrentenbarwert - gerechnet nach den Heubeck Tafeln 2005 G ist aufgrund der erheblich gesunkenen Renditen auf den Kapitalmärkten nicht mehr zeitgemäß.

Deutsche Versicherer, müssen aufgrund von Vorschriften der Bundesaufsichtsbehörden und der in den Policen eingerechneten Garantien zum Großteil die Gelder der Kunden in festverzinsliche Wertpapiere investieren, der Aktienmarkt bleibt ihnen, vor allem nach dem Börsencrash 2000 bis 2003, als Anlagemarkt nahezu verschlossen.

Meistens werden nur zwischen 10 bis 15 Prozent des Deckungsstocks am Aktienmarkt investiert, je nach Bonität der Versicherungsgesellschaft. Damit ist natürlich auch die Renditechance erheblich eingeschränkt. Dies wird schon dadurch ersichtlich, dass trotz dramatisch gestiegener Akteinkurse in den letzten zwei Jahren, die deutschen Versicherer trotzdem die Garantieverzinsung auf 2,25 Prozent p.a. absenken mussten.

In den letzten 6 Jahren sind die damals versprochenen Auszahlungsbeträge bei vielen Versicherern um fast 40 Prozent gesunken. Bei einer Auszahlungssumme von ursprünglich 100.000 Euro werden, aufgrund von aktuellen Berechnungsbeispielen der Versicherer, nur noch ca. 60.000 Euro bei Ablauf der Police gezahlt. Eine Besserung ist trotz der derzeit günstigen Kapitalmarktsituation am Aktienmarkt nicht in Sicht.

Bei der Rückdeckung von Pensionszusagen gibt es jedoch weitere Hürden zu beachten:

Beispiel: Um eine Altersrente von 12.000 Euro mit dem 65. Lebensjahr eines Geschäftsführers finanzieren zu können, genügen bei sechs Prozent p.a. Verzinsung nach den alten Heubeck-Sterbetafeln 1998 noch ca. 118.000 Euro angesammeltes Kapital.

Bei einer Verzinsung von ca. 4 Prozent p. a. nach den neuen DAV-Sterbetafeln 2004 R liegt der erforderliche Kapitalbetrag aber bereits bei ca. 146.000 Euro, bei einem kalkulierten Zinssatz von 2,75 Prozent p.a. sind dies jedoch bereits 158.000 Euro.

Unterstellt man nun jedoch den von deutschen Lebensversicherungen kalkulierten Betrag für eine jährliche Rente von 12.000 Euro bei einem Garantiezins von 2,75 Prozent p.a. dann benötigt man zur Finanzierung der Altersrente einen Kapitalbetrag von ca. 180.000 Euro.

Ab 01.01.2007 wurde nun dieser Garantiezins der deutschen Versicherer nochmalig abgesenkt und liegt derzeit nur noch bei ca. 2,25 Prozent p.a. Damit erhöht sich natürlich das anzusparende Kapital bei einer deutschen Rentenversicherung nochmals erheblich.

Was hier vorgerechnet wird ist nur die reine Altersrente, ohne die üblichen 60 Prozent Witwenrente und ohne die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Problematisch ist die Absicherung von Berufsunfähigkeitsrenten für GmbH-Geschäftsführer im Rahmen von Pensionszusagen ohnehin, da aufgrund neuerer Rechtssprechung die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer vom Versicherer verweigert werden kann. Dann sind die Beiträge für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente praktisch umsonst gezahlt und fehlen später bei der Ausfinanzierung der Altersrente. Dabei handelt es sich nicht um Peanuts, sondern um ca. 30 Prozent des Gesamtbeitrages der Rückdeckungsversicherung, sodass hier schnell Beiträge im zweistelligen Bereich für die Ausfinanzierung der Zusage endgültig verloren sind.

Somit ergeben sich für die GmbH und den Geschäftsführer, spätestens bei Fälligkeit zur Zahlung der Altersrente, Deckungslücken von 40 bis 50 Prozent, d.h. die Altersrente ist nur noch über einen Zeitraum von vielleicht maximal 7 bis 10 Jahre aus dem vorhandenen Kapital finanzierbar. Die Erben, sprich Ehegatte, gehen dann bei der Betriebsrente häufig leer aus, da das Kapital zur Zahlung einer Witwenrente im Rahmen der Pensionszusage dann oft nicht mehr vorhanden, bzw. aufgezehrt ist.

Mit der zusätzlichen Liquidität aus der Steuererstattung im Rahmen der Stiftungsförderung über eine Treuhandstiftung in Höhe von ca. 470.000 Euro lässt sich diese Deckungslücke jedoch unter Umständen hervorragend schließen.

Grundsätzlich sollte jedoch die Finanzierbarkeit der Pensionszusage über alternative Rückdeckungskonzepte immer durchleuchtet werden, denn eine Nettoverzinsung von 2 bis 3 Prozent p.a. die derzeit deutsche Lebensversicherer im Rahmen der Rückdeckung offerieren, können die Heubeck-Werte mit einer Rendite von 6,0 Prozent p.a. niemals ausfinanzieren, geschweige denn die erforderlichen Kapitalbeträge für eine deutsche Rentenversicherung erbringen. Die Insolvenz des Unternehmens ist nämlich dann spätestens bei Rentenbeginn nur noch eine Frage der Zeit.

In diesem Zusammenhang erscheint es auch primär wichtig, einmal über die Sicherung der eigenen privaten Vermögenswerte (Immobilien, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände etc.) nachzudenken. Bei fast 35.000 in Konkurs gegangenen, meist mittelständischen Unternehmen im Jahre 2006, verlangt schon die pure Überlebensstrategie von jedem Unternehmer, wenigstens seine gesamten privaten Vermögenswerte für sich und seine Familie in Zukunft insolvenzgeschützt zu stellen und damit vor dem Zugriff der Gläubiger zu sichern.

Im Rahmen einer gemeinnützigen Treuhandstiftung können Vermögenswerte vor dem Zugriff Dritter gesichert werden; entsprechende gesetzliche Regelungen sind hierbei zu beachten. (Dr. Johannes Fiala und Andreas M. Bosl/mf)

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