Zusatzzahlung steigert Motivation

Steuergünstige Erholungsbeihilfe zur Urlaubszeit

30.03.2011

Zusatzzahlung steigert Motivation

"Mit der Auszahlung einer Erholungsbeihilfe können die Leistungen von Arbeitnehmern besonders honoriert werden", meint Steuerexperte Wagner. Gerade durch eine Zusatzzahlung zur Urlaubszeit, die ohne Abzüge dem Arbeitnehmer zugute kommt, steigt die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber und erhöht die Motivation der Belegschaft. Nachdem die steuergünstige Erholungsbeihilfe in vielen Betrieben unbekannt ist, kann sich der Arbeitgeber durch die Auszahlung auch von anderen Wettbewerbern abgrenzen und sich ein positives Image als fürsorgender Arbeitgeber schaffen.

Quelle: Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Regensburg, www.shc.de

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