Einsatz für andere und das Finanzamt

Steuern sparen durch soziales Engagement



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Soziales Engagement wird vom Staat finanziell belohnt, indem sich Geld- und Sachspenden und auch investierte Freizeit steuerlich absetzen lassen. Die Arag-Experten erklären, wie das geht.

Im Advent steht das Spenden von Geld und Sachleistungen hoch im Kurs. Nie ist die Spendenbereitschaft der Deutschen größer, als in der Vorweihnachtszeit. Die einen spenden Geld, die anderen Kleidung oder Alltagsgegenstände, wiederum andere bringen sich persönlich ein. Gerade in der aktuellen Situation, in der täglich zahlreiche Flüchtlinge zu uns kommen, ist die Hilfs- und Spendenbereitschaft groß. Doch die wenigsten bedenken, dass ihr Engagement vom Staat finanziell belohnt wird, indem sich Geld- und Sachspenden und auch investierte Freizeit steuerlich absetzen lassen. Die Arag-Experten erklären, wie das geht.

Sachspenden

Die wohl am weitesten verbreitete Spendenform ist die der Sachspende: Ob Kleidung, Hygieneartikel oder Kuscheltiere - theoretisch ist jedes Geschenk zum guten Zweck absetzbar. Bei neu gekauften Dingen ist der Nachweis über die Höhe der Spende leicht: Man muss sich lediglich die Quittungen von einer gemeinnützigen Organisation unterschreiben lassen und darf sie beim Finanzamt einreichen. Wird beispielsweise aber das gebrauchte Fahrrad gespendet, wird es schon etwas komplizierter, da der Marktwert geschätzt werden muss.

Das Finanzamt belohnt gemeinnütziges Engagement, indem es Spenden bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Das Finanzamt belohnt gemeinnütziges Engagement, indem es Spenden bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Foto: dessauer - Fotolia.com

Die Arag-Experten raten daher Spendenwilligen, für gebrauchte Dinge eine Liste anzufertigen mit Kaufdatum, Kaufpreis, Zustand und aktuellem Marktwert. Um diesen zu ermitteln, hilft oft ein Blick auf Online-Verkaufsportale. Diese Liste kann, sofern sie von einer Hilfsorganisation in allen Punkten bestätigt wurde, ebenfalls beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Obergrenze für Sachspenden gibt es nach Angaben der ARAG Experten nicht.

Geldspenden

Die meisten werden es mindestens schon einmal im Leben getan haben: Geld spenden. Insbesondere zu Weihnachten oder nach Naturkatastrophen geben die Deutschen enorm viel Geld. Um diese Spendenbereitschaft angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation zu unterstützen, hat das Bundefinanzministerium (BMF) erst im September eine steuerliche Sonderregelung erlassen (BMF-Schreiben IV C 4 - S 2223/07/0015), nach der Spenden für Flüchtlinge denen für Notfallsituationen nach Naturkatastrophen gleichgestellt werden. Und zwar ganz unbürokratisch: Bis Ende 2016 genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, um gespendete Summen von der Steuer abzusetzen. Es bedarf auch bei Spenden über 200 Euro keinerlei Quittung einer gemeinnützigen Organisation, wie es vorher der Fall war.

Die Arag-Experten weisen darauf hin, dass auch das Sammeln von Spendengeldern - ob privat oder als Unternehmen - vereinfacht nachweisbar ist: Es genügt die Einrichtung eines Treuhandkontos, von dem die eingezahlten Spenden zugunsten von Flüchtlingen einfach an eine steuerbefreite Hilfsorganisation weitergeleitet werden, ohne dass ein aufwändiger Spendennachweis erbracht werden muss.

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