Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen

03.08.2009
Bereits bei der Auszahlung des Arbeitslohns kann man Steuern sparen, sagt die Steuerkanzlei SH+C.

Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehält, werden damit oftmals schon die Weichen für die endgültige Besteuerung gestellt", sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten deshalb schon frühzeitig auf mögliche Steuervorteile bei der Auszahlung des Arbeitslohns achten. Die Inanspruchnahme von Vergünstigungen kann sich für beide Seiten rechnen.

Der Arbeitgeber kann laut Steuerberater Wagner unter anderem für seine Arbeitnehmer folgende lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Vorteile nutzen, soweit es sich um nicht ohnehin geschuldeten Arbeitslohn handelt:

- Erstattung von Reisekosten für Inlandsdienstreisen (Verpflegungspauschalen mit täglich 6 bis 24 Euro, Fahrtkosten mit dem PKW mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, Übernachtungskosten nach Beleg oder mit 20 Euro pro Übernachtung) / Erstattung von Reisekosten für Auslandsdienstreisen (länderabhängig);

- Erstattung der Kosten für eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung sowie einen beruflich bedingten Umzug;

- Zuwendung von gelegentlichen Aufmerksamkeiten mit einem Wert von bis zu 40 Euro pro Arbeitnehmer (z. B. Blumen, CDs, Mahlzeiten);

- Zahlung von Sonntagszuschlägen (50 Prozent vom Grundlohn), Feiertagszuschlägen (125 Prozent vom Grundlohn) oder Nachtzuschlägen (25 Prozent bzw. 40 Prozent vom Grundlohn);

- Erteilung der Erlaubnis zur Privatnutzung von betrieblichen Computern und Telekommunikationsgeräten durch Arbeitnehmer;

- Nutzung des Rabattfreibetrags mit jährlich bis zu 1.080 Euro (für Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber überwiegend an fremde Dritte erbracht werden);

- Gewährung von Zuschüssen zu den Kinderbetreuungskosten (in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen) von nicht schulpflichtigen Kindern;

- Beihilfen bei Notfällen wir Unfall, Kuren oder Krankheit mit bis zu 600 Euro

- Durchführung von bis zu zwei Betriebsveranstaltungen (Sommerfest, Betriebsausflug etc.) im Jahr mit einem Wert von bis zu 110 Euro je Veranstaltung und Mitarbeiter

- Unterstützung der Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer mit bis zu 500 Euro pro Jahr

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