Hohe Strafen bei Verstößen

Stiefkind Datenschutz - was Firmen riskieren

25.02.2009

"Das Internet vergisst nicht …"

Weitere Gefahren für Bewerber lauern auch außerhalb von Online-Communities. Man sagt oft, "das Internet vergisst nicht". Was einmal ins Internet gestellt worden ist, kann (einmal abgesehen von der urheberrechtlichen Zulässigkeit) frei kopiert werden, wird meist nicht mehr gelöscht und ist daher sehr lange Zeit abrufbar. Tippt man nun in Suchmaschinen den Namen eines Bewerbers ein, z.B. Frank Müller, so wird offenbar, wo diese oder eine gleichnamige Person überall Spuren hinterlassen hat. Setzt man den Namen dann auch noch in Anführungszeichen, "Frank Müller", so wird die Suche noch akkurater. Der gesuchte Name kann so z.B. auf Websites, Vereinspräsenzen, in Diskussionsforen oder Zeitungsartikeln auftauchen.

Diese Art von "Detektivarbeit" mittels Suchmaschinen ist rechtlich unbedenklich, denn die Informationen sind schließlich öffentlich für jedermann zugänglich. Die Frage, ob die Informationen von anderen Personen überhaupt ins Netz gestellt werden durften, ist davon unabhängig zu beurteilen. Oft dürfte es für Betroffene auch rein tatsächlich sehr schwer sein, die Informationen wieder aus dem Web zu löschen, denn oft sind die Inhaber der Websites mit den maßgeblichen Informationen (trotz Impressumspflicht und Nutzung von Registrierungsdatenbanken wie denic) nur schwer ermittelbar oder nur bedingt kooperativ.

Weitere Informationen und Kontakt:

Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht, E-Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de, und Dipl.-Jur. Alexander Fiedler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover, E-Mail: fiedler@iri.uni-hannover.de, Internet: www.iri.uni-hannover.de

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