Telekom muß Ortsnetze für Konkurrenten öffnen

11.10.2001
Die letzte Meile bröckelt. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Köln einen Beschluss der Regulierungsbehörde (RegTP), demzufolge die Telekom ihren Konkurrenten Angebote für Wiederverkäufer vorlegen muß. Die Wiederverkäufer kaufen nicht die ganze Leitung, sondern nur die Leistungen bei der Telekom ein. Die Verträge der Kunden werden nicht mehr über die Telekom laufen, sondern über die Wiederverkäufer. Als Folge dieser Entsche werden nun neue Komplettangebote und niedrigere Preise erwartet. (gn)

Die letzte Meile bröckelt. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Köln einen Beschluss der Regulierungsbehörde (RegTP), demzufolge die Telekom ihren Konkurrenten Angebote für Wiederverkäufer vorlegen muß. Die Wiederverkäufer kaufen nicht die ganze Leitung, sondern nur die Leistungen bei der Telekom ein. Die Verträge der Kunden werden nicht mehr über die Telekom laufen, sondern über die Wiederverkäufer. Als Folge dieser Entsche werden nun neue Komplettangebote und niedrigere Preise erwartet. (gn)

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