Terratec und Avermedia streiten sich

18.04.2006
Seit über zwei Monaten liegen Terratec und Avermedia schon im Clinch miteinander. Es geht um USB-Sticks mit hybriden Analog- und Digital-Tuner und um das von Terratec beantragte Gebrauchsmuster 20 2005 017 348, das Avermedia nicht anerkennt.

Von Klaus Hauptfleisch

Terratec hat für den USB-TV-Stick "Cinergy Hybrid T USB XS" Anfang November 2005 unter der Nummer 20 2005 017 348 beim deutschen Patentamt Gebrauchsmusterschutz beantragt. Jetzt sieht sich das Unternehmen durch ein auf der CeBIT von Avermedia angekündigtes Produkt in seinen Rechten verletzt und hat den taiwanesischen Hersteller wegen Gebrauchsmusterverletzung abgemahnt.

Avermedia wiederum steht auf dem Standpunkt, dass das - übrigens erst Anfang Februar 2006 eingetragene - Gebrauchsmuster 20 2005 017 348 nicht haltbar sei, und hat die Abmahnung nicht unterschrieben. Denn erstens würde dem Antrag auf Gebrauchsmusterschutz anders als dem auf Patentschutz in der Regel ohne Prüfung nach drei Monaten automatisch stattgegeben. Zweitens hätten andere Hersteller wie Tyan und Hauppauge schon auf der IFA 2005, also zwei Monate vor dem Terratec-Antrag, entsprechende Produkte vorgestellt, womit die technologische Urheberschaft strittig sei.

Drittens habe Avermedia noch nicht mal mit dem Vertrieb eines solchen Produktes begonnen. Überdies investiere der taiwanesische Hersteller selbst große Summen in Forschung und Entwicklung, besitze mehr als 50 eingetragene Patente und habe über 100 weitere bereits angemeldet. Der Schutz geistigen Eigentums sei daher auch im eigenen Interesse. Schließlich droht Avermedia mit rechtlichen Schritten und Schadensansprüchen gegen Terratec, um den eigenen Ruf zu schützen.

"Wir gehen davon aus, dass Terratec die Abmahnung zurücknehmen wird", sagt Avermedia-Deutschland-Chef Martin Häckel und fügt hinzu, dass sein Unternehmen erst im Juni 2006 mit einer solchen Hybrid-Lösung auf den Markt gehen werde. Der Drohung Terratecs, alle das eigene Gebrauchsmuster verletzende Hybrid-Sticks aus den Geschäften holen zu lassen, sieht Häckel gelassen entgegen: "Dafür müssten die erst mal einen Richter finden." Wie von Terratec zu erfahren war, bleibt es bei der Abmahnung, weil Avermedia anders als andere Anbieter auf die Ansprüche auf das Gebrauchsmuster nicht reagiert habe und kein Entgegenkommen zeige. Sollten die Gespräche mit anderen Herstellern aber zu keinem Ergebnis führen, behalte sich Terratec vor, auch diese abzumahnen.

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