Tipps für den ersten Besuch beim Anwalt

Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht

Auseinandersetzungen mit Kunden über Zahlungen und Mängel gehören zu den unangenehmen Erfahrungen eines Firmenchefs. Auf der einen Seite möchte man den Kunden nicht verärgern, auf der anderen Seite soll für eine fehlerfreie Dienstleistung oder ein fehlerfreies Produkt auch der vereinbarte Preis gezahlt werden. Wenn eine gütliche Einigung mit dem Kunden nicht möglich ist, so steht der Betriebsinhaber vor der Frage, wie er seine Ansprüche durchsetzen will.

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Falsch ist es an dieser Stelle, die Angelegenheit auf die lange Bank zu schieben. Die Erfahrung lehrt: Je länger eine Forderung nicht durchgesetzt wird, desto geringer wird die Bereitschaft des Kunden, die berechtigte Forderung zu bezahlen. In einem solchen Fall sollte sich der Betriebsinhaber rechtlichen Beistand beschaffen. Mithilfe eines Rechtsanwalts können erfolgreich Forderungen durchgesetzt werden. In dem nachfolgenden Beitrag werden Tipps und Hinweise gegeben, die den Umgang mit der Anwaltschaft erleichtern.

Keine Angst vor dem Rechtsanwalt

Noch heute scheut so mancher Betriebsinhaber den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Dies führt häufig dazu, dass erst dann ein Anwalt eingeschaltet wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Besser ist es, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.

Sie sollten den Anwalt als Dienstleister und unabhängigen Berater betrachten. Er soll Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen schützen. Der Rechtsanwalt und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Alle Einzelheiten, die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, dringen nicht nach außen. Sollte Ihr Rechtsanwalt einen möglichen Prozessgegner vertreten, so muss er Sie unverzüglich darauf hinweisen und die Übernahme Ihres Mandats ablehnen.

Als Vorbereitung für das erste Gespräch stellen Sie alle wesentlichen Unterlagen zusammen, die mit der Angelegenheit in Verbindung stehen. Üblicherweise gehören dazu der gesamte Schriftverkehr und die geschlossenen Verträge. Zusätzlich sollten Sie sich Stichworte notieren, die die wesentlichen Fakten enthalten. Darüber hinaus besorgen Sie alle verfügbaren Informationen über den Kunden, gegenüber dem der Anspruch geltend gemacht werden soll. Insbesondere, wenn es um die Eintreibung von Außenständen geht, sind Informationen über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Kunden von großer Bedeutung.

Was kann Ihr Anwalt unternehmen?

Bevor Ihr Anwalt nach außen auftritt, wird er mit Ihnen die jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern. Dazu sind zunächst eine Durchsicht und eine Überprüfung der schriftlichen Unterlagen erforderlich. Auf der Grundlage der Erfolgsaussichten wird der Rechtsanwalt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen und die nächsten Schritte einleiten. Häufig wird zunächst der Kunde außergerichtlich angeschrieben und gegebenenfalls zur Zahlung aufgefordert. Dies bietet die Möglichkeit, eine gütliche Einigung ohne Einschaltung eines Gerichts zu erreichen.

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