Überstunden

09.10.1998

In Einzelfällen müssen selbst Führungskräfte bei Überstunden nicht in die Röhre schauen. Mehrarbeit wird allerdings nur dann extra vergütet, wenn der Verdienst nur knapp über dem tariflich vorgeschriebenen Gehalt liegt. Mehrere leitende Angestellte der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen-Anhalt legten vor dem Bundesarbeitsgericht Klage ein. Laut Arbeitsvertrag waren sie zu unentgeltlicher Mehrarbeit verpflichtet und wurden dafür außertariflich bezahlt. Da allerdings die Differenz zu einer Bezahlung nach Tarif nur gering ausfiel, dürfen die Führungspersonen auch ihre Überstunden in Rechnung stellen (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen AZR 126/97 und 5 AZR 127/97). (god)

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