Großerwerbe als Verlierer der Reform
Die eigentlichen Verlierer der Erbschaftsteuerreform sind die sogenannten Großerwerbe. Das sind Unternehmenserwerbe ab 26 Mio. Euro begünstigten Vermögens pro Erwerber. Diese Erwerbe können nicht mehr in vollem Umfang von den Steuerbefreiungen profitieren. Bis zu einem Erwerb von 90 Mio. Euro ist nur noch eine abgeschmolzene Steuerbefreiung möglich. Alternativ kann die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer erlassen werden, soweit die Hälfte des vorhandenen Privatvermögens und des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens nicht ausreicht, um die Erbschaft-/Schenkungsteuer zu bezahlen.
Lohnsummennachweis auch für kleinere Unternehmen
Mit einem erhöhten Überwachungs- und Bürokratieaufwand müssen kleinere Unternehmen mit 6 bis 20 Arbeitnehmern rechnen. Diese waren bisher vom Lohnsummennachweis während der Behaltensfrist befreit. Zukünftig müssen auch diese Unternehmen die Lohnsumme nachweisen.
Weitere Änderungen und Ausblick
Im Erbfall wird eine Stundungsmöglichkeit für die Steuer auf Betriebsvermögen neu eingeführt. Die Stundung ist auf sieben Jahre beschränkt und nur im ersten Jahr zinslos möglich. Ab dem Folgejahr muss die Steuer mit sechs Prozent pro Jahr verzinst werden, so dass die Stundung in vielen Fällen nicht wirklich attraktiv ist.
Auch wenn aus Sicht der Unternehmen nun endlich wieder Rechtssicherheit herrscht, ist doch das neue Gesetz in weiten Teilen äußerst kompliziert, so dass zukünftige Unternehmensübertragungen einen deutlich größeren Beratungs- und Gestaltungsaufwand erfordern werden. Insbesondere für Großerwerbe werden gut geplante und frühzeitige Gestaltungen in Betracht gezogen werden müssen und die höhere Steuerlast zu reduzieren. Leider bleiben zur Anwendung des Gesetzes viele Fragen offen. Die Finanzverwaltung hat deshalb bereits eine klarstellende Verwaltungsanweisung angekündigt.
Luise Uhl-Ludäscher ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftskanzlei CMS in Deutschland und berät Unternehmer und Private Clients bei der Gestaltung der (Unternehmens-)Nachfolge und der steuerlich vorteilhaften Strukturierung von deren Vermögen sowie deren Unternehmen. www.cms.law