12.000-€-Klage

Unfall im Laden

04.05.2010

Kundin hätte lediglich mehr Abstand halten müssen

Das Gericht stellte fest, dass die Rollen des Gitterwagens immer aus den Umrissen des Wagens herausragen und daher stets ein gewisses Risiko bergen, dass man bei zu nahem Vorbeigehen daran hängen bleibt. Auch war nach den Feststellungen des Landgerichts der Gang trotz des abgestellten Rollcontainers ausreichend breit, so dass die Kundin in einigem Abstand hätte vorbeigehen können. Nach Auffassung des Gerichts war die Gefahr für jedermann unübersehbar. Es könne nicht erwartet werden, dass die Betreiber von Einkaufsmärkten ihre Kunden vor sämtlichen potenziellen Gefahrenquellen schützen.

Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte dieses Urteil und stellte aufgrund von Lichtbildern fest, dass die Kundin ausgesprochen eng am Hindernis vorbeigegangen sein muss. Auch wäre es der Kundin problemlos möglich gewesen, durch die Wahl eines anderen Durchganges das Passieren der Engstelle zu vermeiden. Verursacht wurde der Sturz der Klägerin alleine durch ihre eigene Unaufmerksamkeit.

Klarmann empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DASV-Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein", c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de und www.mittelstands-anwaelte.de

Zur Startseite