Unternehmen drohen Millionenverluste aus Zinsswap-Geschäften

20.07.2007
Von peter striewe

So kommt es insbesondere darauf an, ob der Kunde in der Vergangenheit bereits vergleichbare Geschäfte abgeschlossen hatte. Entscheidend ist ferner, wie die Beratung im einzelnen erfolgt ist, insbesondere, ob die mündlichen oder schriftlichen Erläuterungen, z.B. durch einen Prospekt, zutreffend, verständlich und vollständig waren. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Besonderheiten dieses spekulativen Finanztermingeschäfts sowie die damalige Marktentwicklung und -einschätzung richtig dargestellt wurden und ob ein ausreichender Hinweis auf das damit verbundene erhebliche Verlustrisiko erfolgt ist. Zu berücksichtigen ist ferner, ob der Nominalbetrag sowie evtl. Kündigungsrechte angemessen ausgestaltet wurden und ob von einer Interessenkollision auszugehen ist.

Kontakt und weitere Informationen: Dr. Peter Striewe, Rechtsanwalt. Kanzlei SIMON und Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Königsallee 20, 40212 Düsseldorf. Telefon: 0211/866 02 44, Telefax: 0211/866 02 20, Internet: www.simon-law.de, E-Mail: striewe@simon-law.de (mf)

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