Canon vor Oberlandesgericht erfolgreich

Urheberrecht: Richter lehnen Abgabe auf Drucker ab

13.11.2007
Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM dürfen PC-Drucker nicht mit hohen Pauschal-Abgaben für Urheberrechte belegt werden. Dies habe das OLG Düsseldorf in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen Canon entschieden.

Für Kopierer und Scanner sind bereits bislang Abgaben fällig, geht es nach der VG Wort sollen auch Drucker mit Abgaben belegt werden. Dies würde zu deutlichen Preissteigerungen führen. Je nach Leistung würde die Abgabe zwischen 10 und 300 Euro je Drucker betragen. Dementsprechend befürchten die Druckerhersteller massive Einnahmeverluste. Auf der anderen Seite beklagen die Autoren- und Journalistenverbände die seit Jahren sinkenden Ausschüttungen aus dem Urhebertopf. Die VG Wort ist verantwortlich für die Verteilung der Urheberrechtsabgabe an die schreibende Zunft.

Der Streit ist nicht ganz neu, bereits im Januar hatten die Richter in einem Verfahren gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox so entschieden. Die VG Wort kann gegen die aktuelle Entscheidung noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen (Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06). Deutschland ist beileibe kein Alleingänger, wenn es um das Belegen von Produkten mit Abgaben und deren Umverteilung an die Urheber geht. Pauschale Urheberrechtsvergütungen werden in 21 EU-Ländern erhoben.

Am 6. Dezember befasst sich der Bundesgerichtshof in einem Musterverfahren mit diesem Thema. Ausführliche Informationen zum Thema liefert Ihnen der Beitrag Urheberrechtsabgabe – die neue Abzocke? (Tecchannel;mje/ wl)

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