Neue Rechtsprechung

Urlaub von der Langzeiterkrankung?

25.03.2010

Teure Fehler vermeiden

Bei der Anpassung der Arbeitsverträge in dem beschriebenen Sinne sollte man sich zur Vermeidung teuerer Fehler ebenso wie bei der Prüfung kündigungsrechtlicher Konsequenzen im Falle längerer Erkrankungen unbedingt professionell durch im Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte unterstützen lassen. (oe)

Die Autorin ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Landesregionalleiterin Berlin des VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de)

Kontakt:

Dr. Christina Mitsch, c/o Thümmel Schütze & Partner, Kurfürstendamm 31,10719 Berlin, Tel.: 030 8871700, E-Mail: christina.mitsch@tsp-law.com, Internet: www.tsp-law.com

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