Urteil: Telekom muss keine Großkunden-Flatrate zulassen

15.10.2002
Das Verwaltungsgericht Köln macht den Konkurrenten der Deutschen Telekom möglicherweise einen Strich durch ihre Rechnung, demnächst Kunden mit einer pauschalen Großhandels-Flatrate für ISDN-Verbindungen zu versorgen. Mittels einstweiliger Verfügung kippte das Gericht die diesbezügliche, im Juni ergangene Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Anfang Juli hatte die Telekom erwartungsgemäß gegen den Beschluss der Reg TP geklagt. Jetzt befanden die Verwaltungsrichter, es sei der Telekom nicht zuzumuten, einen solchen Tarif anzubieten, nachdem sie ihn selbst weder hausintern verwende noch ihren Großkunden offeriere. Das Unternehmen könne, so folgerten die Richter, nicht dazu gezwungen werden, Konkurrenten mehr Leistungen zuzugestehen als sie selbst anbiete. „Der Vorwurf der Diskriminierung ist klar zurückgewiesen worden", kommentierte ein Telekom-Sprecher den vorläufigen Richterspruch. (wl)

Das Verwaltungsgericht Köln macht den Konkurrenten der Deutschen Telekom möglicherweise einen Strich durch ihre Rechnung, demnächst Kunden mit einer pauschalen Großhandels-Flatrate für ISDN-Verbindungen zu versorgen. Mittels einstweiliger Verfügung kippte das Gericht die diesbezügliche, im Juni ergangene Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Anfang Juli hatte die Telekom erwartungsgemäß gegen den Beschluss der Reg TP geklagt. Jetzt befanden die Verwaltungsrichter, es sei der Telekom nicht zuzumuten, einen solchen Tarif anzubieten, nachdem sie ihn selbst weder hausintern verwende noch ihren Großkunden offeriere. Das Unternehmen könne, so folgerten die Richter, nicht dazu gezwungen werden, Konkurrenten mehr Leistungen zuzugestehen als sie selbst anbiete. „Der Vorwurf der Diskriminierung ist klar zurückgewiesen worden", kommentierte ein Telekom-Sprecher den vorläufigen Richterspruch. (wl)

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