Lieferung von Informationstechnik

Urteil zur produktneutralen Ausschreibung

19.02.2008

Praxistipp:

Das Gericht macht, wie bereits in vielen Entscheidungen zu lesen, erneut deutlich, dass eine sorgfältige Dokumentation im Rahmen von vergaberechtlichen Entscheidungen dringend geboten ist.

Bei der Beschaffung von DV-Materialien kann des Weiteren nicht auf "allgemeine" Informationen zurückgegriffen werden, die Störungen von DV-Geräten dokumentieren. Hier ist ein höherer Aufwand von Vergabestellen zu betreiben. Anderenfalls hat ein Anbieter durchaus die Möglichkeit, entsprechende Vergabeverfahren rechtlich anzugreifen.

Der Autor: Thomas Feil, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht. Kontakt und weitere Informationen: Feil Rechtsanwälte, Georgsplatz 9, 30159 Hannover. Tel: 0511/473906-01, Fax 0511/473906-09. Im Internet: www.recht-freundlich.de, E-Mail: feil@recht-freundlich.de

Veranstaltungstipp: ChannelSeminar Erfolgreiche Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen, am 17. Juni 2008 in Hannover. Das Seminar vermittelt Grundlagenkenntnisse über die Vergabeverfahren und zeigt anhand eines praktischen Beispiels, wie ein Systemhaus oder EDV-Fachhändler intern die organisatorischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung sicherstellen kann. Ziel ist dabei, auf diesem Wege ein neues Geschäftsfeld zu eröffnen. Weitere Informationen unter: http://cp.idgevents.de (mf)

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