Fantasieangaben zum Stromverbrauch

Verbraucherzentrale mahnt IT-Hersteller und Handel ab

06.09.2010

Es kann den Hersteller Geld kosten

Auszug aus einer PDF-Datei auf der Avnet-Homepage (keine Werbeanzeige).
Auszug aus einer PDF-Datei auf der Avnet-Homepage (keine Werbeanzeige).
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Werden Hersteller oder deren Handelspartner von einer Verbraucherzentrale abgemahnt, verpflichten sich diese üblicherweise gegenüber der Verbraucherzentrale, die Werbung nicht mehr zu verwenden. So war es laut vzbv auch in den beiden Fällen Acer und Avnet. Gibt ein Unternehmen eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber einer Verbraucherzentrale ab, in einer bestimmten Form nicht mehr zu werben und tut dies trotzdem, wird eine Vertragsstrafe fällig. "Diese fällt je nach Schwere des Verstoßes ganz unterschiedlich aus, liegt aber in der Regel bei mindestens 5.000 Euro pro Verstoß. Das trifft auf den Bundesverband genauso zu wie auf die einzelnen Verbraucherzentralen", antwortet Terborg auf Anfrage von ChannelPartner. (bw)

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