Sicherheit kommt vor Persönlichkeitsrecht

Verfassungsbeschwerde gegen "Blitzer" erfolglos

21.09.2010
Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Rechtsbeschwerde eines "geblitzten" Autofahrers.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 20. Juli 2010 bekannt gegegebenen Beschluss die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers verworfen, der wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und deshalb von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße verurteilt worden war.

Darauf verweist der Bad Nauheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Vizepräsident des VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf den am 20.07.2010 bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Juli 2010 - 2 BvR 759/10.

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung mittels einer geeichten Messeinrichtung sowie die im Rahmen des Messverfahrens gefertigten Lichtbilder, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, betont Schlemm.

Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch liegt eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vor.

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