Verhältnis mit dem Chef angedichtet

01.11.2001

Unterstellt eine Arbeitnehmerin ihrer Kollegin ein Liebesverhältnis mit einem Vorgesetzten, riskiert sie die fristlose Kündigung. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin in dem nur wenige Kolleginnen zählenden Kreis behauptet, eine ihrer Kolleginnen unterhalte mit dem Chef ein Verhältnis. Beweise für die Wahrheit dieser Behauptung konnte die Arbeitnehmerin allerdings nicht vorbringen. Durch ihr Verhalten hatte die Arbeitnehmerin das Arbeitsklima in diesem sehr kleinen Betrieb nachhaltig beeinträchtigt. Deshalb kann der Unternehmer in dieser Situation auch zur fristlosen Kündigung greifen und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 4 Ca 5471/00). (jlp)

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