Verkehrssünder

12.10.1998

Wer mit seinem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit stark überschreitet, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern muß auch mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Von einem Fahrverbot, das auf einen Monat begrenzt ist, können Richter jedoch in Ausnahmefällen absehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verkehrssünder in seiner beruflichen Tätigkeit besonders schwer beeinträchtigt wäre. Dann ist allerdings ein höheres Bußgeld zu berappen. Um Härtefälle dieser Art prüfen zu können, ist vom Gericht genau zu ermitteln, welchen Beruf der Betroffene konkret ausübt (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen Ss 709/97). (jlp)

Zur Startseite