Steuer-News Mai, Teil 2

Vermietungsabsicht, Gewerbesteuer, Steuererklärung & Co.

29.05.2012
Überblick über wichtige Entscheidungen von Gerichten und Behörden von den SH+C-Steuerexperten
Finanzbehörden und Finanzgerichte sind von den vielen steuerlichen Änderungen chronisch überlastet.
Finanzbehörden und Finanzgerichte sind von den vielen steuerlichen Änderungen chronisch überlastet.
Foto: Dron - Fotolia.com

Die Steuerexperten der Kanzlei SH+C stellen einige der wichtigsten steuerlichen Entscheidungen im Monat Mai vor.

Neues zur Gelangensbestätigung

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf für eine Verwaltungsanweisung zur Gelangensbestätigung veröffentlicht. Die Stellungnahme mehrerer Verbände zum Entwurf liegt inzwischen auch vor. Der Tenor dieser Stellungnahmen ist, dass die Verwaltungsanweisungen einige wichtige Erleichterungen für die Praxis bringt, aber auch zahlreiche Fragen nach wie vor unbeantwortet lässt. Außerdem hält es insbesondere die Bundessteuerberaterkammer für absurd, dass die endgültige Fassung nur wenige Wochen vor Ablauf der Übergangsregelung am 30. Juni 2012 veröffentlicht werden wird. Sie fordert daher eine Verlängerung der Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2012, um den Unternehmen Zeit zu geben, die Abläufe entsprechend der Verwaltungsanweisung einzurichten und ihre Abnehmer über diese Prozesse zu informieren.

Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Anders als bei der Einkommensteuer hält der Bundesfinanzhof die Erstattungszinsen bei der Körperschaftsteuer grundsätzlich für steuerpflichtig. Das Urteil, mit dem der Bundesfinanzhof die Erstattungszinsen bei der Einkommensteuer für nicht steuerbar erklärt hat, sei nicht auf Kapitalgesellschaften übertragbar, weil sie über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen. Dem Vernehmen nach will der Kläger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, auch wenn der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss die Ansicht vertritt, dass der Gesetzgeber nicht zu einer rechtsformneutralen Ausgestaltung der Besteuerungsvorschriften verpflichtet sei.

Vermietungsabsicht bei einem geplanten Verkauf

Hat ein Immobilienbesitzer einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt, genügt es für den Nachweis einer gleichzeitigen Vermietungsabsicht nicht, dass er lediglich eine sich zufällig ergebende Chance nutzt, um die Wohnung zur Vermietung anzubieten, wenn es tatsächlich nicht zur Vermietung kommt und weitere Vermietungsbemühungen nicht nachgewiesen werden. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Klage eines Immobilienbesitzers abgewiesen, der Werbungskosten für seine Eigentumswohnung von fast 12.000 Euro geltend machen wollte.

Eindämmung der Normenflut

Wieder einmal hat das Bundesfinanzministerium den Bestand seiner Verwaltungsanweisungen gejätet und eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben veröffentlicht. Rund 100 Verwaltungsanweisungen sollen nun nach dem 31. Dezember 2010 nicht mehr angewendet werden. Doch praktisch ist das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn die Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen ist immerhin über 100 Seiten lang.

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