Verständlichkeit von AGBs online

16.04.2004

Das Landgericht Köln hat sich mit der Bekanntgabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet auseinander gesetzt, die eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung verlangen. Verschachtelte und sprachlich schwer nachvollziehbare Sätze verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Durch solche Klauseln werde ein Kunde von der etwaigen Wahrnehmung möglicher Ansprüche von vornherein abgehalten und entsprechend benachteiligt.

Nach Auffassung der Kölner Richter ist auch zu berücksichtigten, ob Buchungen nur über das Internet erfolgen können. Kunden werden folglich dann nur dort die Allgemeinen Geschäftsbedingungen präsentiert.

Praxistipp: Ohne nähere Begründung hat das Landgericht Köln darauf verwiesen, dass bei im Internet veröffentlichten AGBs höhere Anforderungen im Hinblick auf Verständlichkeit und Übersichtlichkeit zu stellen sind. In dieser Allgemeinheit ist dieses jedenfalls nicht nachvollziehbar.

Wenn dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, die Bedingungen auszudrucken, so kann nicht darauf verwiesen werden, dass das Lesen auf dem Bildschirm teilweise als anstrengender empfunden wird. Das Landgericht hat einen Grundsatz aufgestellt. Welche praktischen Konsequenzen daraus abzuleiten sind, bleibt leider unbeantwortet. (Az. 26 O 33/02)

Rechtsanwalt Thomas Feil

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