Vertragsstrafen sind zulässig

11.10.2001

Einzelvertraglich vereinbarte Vertragsstrafen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich zulässig, um die Einhaltung des Arbeitsvertrages zu gewährleisten. Zulässig ist insbesondere die Festlegung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsentgelts bei einem Vertragsbruch durch den Arbeitnehmer (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 14 Sa 1829/00). (jlp)

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