Verzweiflung oder reine Gewohnheit?

05.12.2002

Karola Bode, HP Personal Systems Group, stellt klar, dass HP das Unternehmen Fujitsu Siemens nicht der Erpressung bezichtigt hat: "Wir behaupten nicht, dass Händler erpresst wurden. Wir behaupten lediglich, dass Fujitsu Siemens versucht hat, Händler zu bestechen. Ebenso ist es Unsinn, dass die einstweilige Verfügung gegen Fujitsu Siemens eine Länge von 120 Seiten gehabt haben soll. Die Deal2-Rückkaufaktion von Fujitsu Siemens richtet sich ganz konkret gegen HP und nicht gegen den Wettbewerb allgemein. Wir sehen darin ganz klar einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht, darüber hinaus aber auch eine ,Bestechung im geschäftlichen Verkehr‘ nach §299 StGB. Unabhängig von der rechtlichen Situation gebieten es aber auch die Regeln, der Umgang und die Ethik, von solchen unsauberen Methoden, wie sie Fujitsu Siemens betreibt, die Finger zu lassen.

Ob Deal2 eine Verzweiflungstat war oder sich das Management von Fujitsu Siemens aus reiner Gewohnheit solcher Geschäftspraktiken bedient, sei dahin gestellt. Fest steht, dass es auch im harten Wettbewerb ein Mindestmaß an unternehmerischem Ehrgefühl geben sollte. Im Übrigen haben viele unserer Partner bereits ihren Unmut über die Deal2-Aktion geäußert. Die Mehrheit unserer Geschäftspartner verurteilt diesen ,Bestechungsversuch‘.

Fujitsu Siemens hat mit Deal2 deutlich über die Stränge geschlagen und sich einer Praxis bedient, wie man sie bisher höchstens im Preiskrieg bei Elektrodiscountern kannte."

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