BMW-Fahrerin klagt vergebens gegen Supermarkt

Vor der Tür geparkt und Auto beschädigt – selbst schuld!

14.04.2010

Warnhinweise nicht erforderlich - auch nicht an den Seiteneingängen

Diese Grundsätze gelten auch für Seiteneingänge. Erstens lägen alle Eingänge eng nebeneinander. Darüber hinaus führten sie alle auf den Parkplatz.

Fischer empfiehlt, dies zu beachten und in allen Schadensfällen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Marcus Fischer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Salleck & Partner, Spardorfer Str. 26, 91054 Erlangen, Tel.: 09131 974799-22, E-Mail: fischer@salleck.de, Internet: www.salleck.de

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