Vorsicht: Patentamt warnt vor falschen Rechnungen

20.10.2004
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor einer neuen Betrugsmasche: Derzeit werden von privaten Unternehmen Rechnungen verschickt, die angeblich in Zusammenhang mit der Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stehen. In den vergangenen Wochen habe man verstärkt Anfragen und Beschwerden von Anmeldern erhalten, die von amtlich anmutende Zahlungsaufforderungen berichten.

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor einer neuen Betrugsmasche: Derzeit werden von privaten Unternehmen Rechnungen verschickt, die angeblich in Zusammenhang mit der Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) stehen. In den vergangenen Wochen habe man verstärkt Anfragen und Beschwerden von Anmeldern erhalten, die von amtlich anmutende Zahlungsaufforderungen berichten.

Dabei werden Beträge bis zu 700 Euro "in Rechnung" gestellt. Die Anschreiben sind so gestaltet, dass die Empfänger davon ausgehen können, sie seien zur Zahlung des ausgewiesenen Betrags verpflichtet. Die Schreiben enthalten detaillierte Angaben wie das Aktenzeichen, den Anmeldetag und den Veröffentlichungstag.

Zum Teil werden den Schreiben Ausdrucke aus dem amtlichen Marken-, Geschmacksmuster- bzw. Patentblatt beigefügt. So entsteht beim Empfänger, der mit dem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nicht vertraut ist, der Eindruck, es handele sich bei dem Schreiben um eine amtliche Zahlungsaufforderung.

Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Anmeldung oder einem Schutzrecht anfallen, ausschließlich vom Deutschen Patent- und Markenamt erhoben werden. Zahlungsaufforderungen von anderen Absendern haben nichts mit Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt zu tun und begründen keine Zahlungsverpflichtung gegenüber privaten Unternehmen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat in diesem Zusammenhang bereits Strafanzeige gegen mehrere solcher Unternehmen gestellt. (mf)

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