Elektronische Rechnungen

Vorsteuerabzug in Gefahr

28.12.2010

DMS oder postalische Zusendung

Wer über kein DMS verfügt, sollte sicherheitshalber auf die postalische Zustellung von Rechnungen bestehen, rät der BVBC. Denn bei Kontrollen durch die Finanzbehörden werden nicht ordnungsgemäß ausgestellte und archivierte Rechnungen schnell erkannt. Oft ist bis dahin aber so viel Zeit vergangen, dass eine Berichtigung durch Anforderung eines Originals nur schwer oder überhaupt nicht mehr möglich ist. Kann der Unternehmer keine Originalrechnung in Papierform nachreichen, muss er die Umsatzsteuer plus Zinsen auf einen Schlag zurückzahlen.

Weitere Informationen und Kontakt:

BVBC, Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn, Tel.: 0228 96393-0, E-Mail: kontakt@bvbc.de, Internet: www.bvbc.de oder conovo media GmbH, Tel.: 0221 356860-0, Internet: www.conovo.de

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