Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf dem Prüfstand

Was bringt die Gewinnbeteiligung wirklich?

27.08.2009

Investmentfonds als weitere Beteiligungsform im Investmentgesetz

Durch das neue Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz werden im Investmentgesetz (§§ 90 l-r InvG) sog. Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen als neue Fondskategorie aufgenommen. Die Verwaltung dieser neuen Fonds erfolgt durch eine Kapitalanlagegesellschaft. Der Fonds unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Zwingende Bedingung für diese Fonds ist, dass ein Rückfluss von 60 Prozent des Fondsvermögens in die die beteiligten Unternehmen garantiert sein muss. Erreicht wird dieser Zweck durch eine gesetzliche Verpflichtung, wonach nach Ablauf einer Anlaufphase von drei Jahren 60 Prozent des Fondsvermögens zwingend in die Unternehmen zu investieren ist, deren Arbeitnehmer an dem Fonds beteiligt sind.

Wie wird sich das Gesetz in der Praxis auswirken?

Fraglich ist zunächst, ob mit dem Gesetz das Primärziel der Steigerung der Mitarbeiterbeteiligungen tatsächlich erreicht wird. Aufgrund der nach wie vor recht geringen Steuerfreibeträge und Arbeitnehmer-Sparzulagen ist nicht mit einem signifikanten Anstieg der Mitarbeiterbeteiligungen zu rechnen. Auch ist zu befürchten, dass das Thema der Mitarbeiterbeteiligung so schnell wieder in Vergessenheit gerät, wie es in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gekommen ist.

Der Autor Dr. Hansjörg Reichert ist Rechtsanwalt und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Kontakt:

Dr. Hansjörg Reicher, reichert & reichert steuerberater & rechtsanwaltskanzlei, Zeppelinstraße 7, 78224 Singen, Tel.: 07731 9587-0, E-Mail: kanzlei@reichert-reichert.de, Internet: www.reichert-reichert.de

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