Gericht klärt Beweislast

Was tun beim Missbrauch der Kreditkarte?

14.08.2009

Kreditkartennummer hat nicht die gleiche Bedeutung wie PIN-Nummer

Könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Kreditkarte von einem unbefugten Dritten benutzt worden ist, spreche ebenfalls nicht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber die Verwendung der Karte etwa durch unsachgemäße Aufbewahrung ermöglicht habe, wenn der unbefugte Dritte die Daten auch auf andere Weise ohne Verschulden des Karteninhabers erlangt haben kann. Der auf der Karte aufgedruckten Kreditkartennummer könne insoweit nicht die gleiche Bedeutung beigemessen werden wie einer PIN-Nummer. (OE)

*Matthias W. Kroll, LL.M., ist Rechtsanwalt/Master of Insurance Law und Leiter eines Fachausschusses des DASV.

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