Streit um Sonderzuwendung

Weihnachtsgeld und Gleichstellungsklausel

19.12.2012

Verweisungsklauseln in Altverträgen

Das Landesarbeitsgericht hat, wie schon zuvor das Arbeitsgericht Flensburg in den oben genannten Verfahren die Zahlungsklagen abgewiesen, so Klarmann.

Es handelte sich jeweils um vor der sogenannten Schuldrechtsreform vom 01.01.2002 abgeschlossene sogenannte "Altverträge". Die Verweisungsklauseln seien nach der langjährigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts deshalb noch als "Gleichstellungsabrede" auszulegen. Die Gleichstellung führe dazu, dass für die nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten auch die - ggf. sachnäheren (Haus-) Tarifverträge gelten, die auch für die beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder Anwendung finden. Damit sei der BAT/TVöD durch den Haustarif verdrängt worden. Die im Haustarifvertrag geregelte höhere Sonderzuwendung für Gewerkschaftsmitglieder stehe den nicht gewerkschaftlich organisierten Klägern nicht zu. Die tarifliche Besserstellung von bestimmten Gewerkschaftsmitgliedern sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zulässig.

In allen Rechtsstreitigkeiten ist die Revision zugelassen worden. Gegen das Urteil Az. 2 Sa 247/11 wurde bereits beim Bundesarbeitsgericht Revision unter dem Az. 4 AZR 870/11 eingelegt. In den anderen Verfahren läuft die Rechtsmittelfrist noch.
Klarmann empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Vizepräsident, c/o Passau, Niemeyer & Kollegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de

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